Ich studierte Rechtswissenschaften in Deutschland (Giessen) und England (Keele und Birmingham). Meinen Master of Laws (LL.M.) legte ich 2003 an der University of Birmingham im vergleichenden und europäischen Recht ab. Nach meinem zweiten juristischen Staatsexamen und meiner Zulassung als Rechtsanwalt im November 2005 war ich zunächst als ausländischer Rechtsanwalt (Registered Foreign Lawyer) in einer Wirtschaftskanzlei in Singapur tätig, wo ich deutsche und europäische Mandanten bei ihren rechtlichen Anliegen betreute.

 

Im Frühjahr 2007 nahm ich eine Tätigkeit in einer Berliner Wirtschaftskanzlei auf, wo ich im Schwerpunkt einen ausländischen Großinvestor bei Immobilientransaktionen im mehrstelligen Millionenbereich beriet und vertrat. Im April 2009 wechselte ich in eine Münchener Wirtschaftskanzlei, in der die Schwerpunkte meiner Tätigkeit in den folgenden Bereichen lagen: Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Allgemeines Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.

 

Während meiner mehrjährigen Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in Singapur, Berlin und München habe ich Erfahrung in der Lösung grenzüberschreitender rechtlicher Fragestellungen gesammelt. Die notwendigen rechtlichen Grundlagen habe ich während meines Studiums in Deutschland und England erlangt, wo ich europäisches Recht, Wirtschaftsrecht sowie verschiedene auf dem englischen Recht basierende Rechtssysteme studierte.

 

Seit September 2010 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt (zunächst in München und nun in Sangerhausen) auf die Rechtsberatung und Vertretung in den folgenden Gebieten spezialisiert:

 

* Wirtschaftsrecht

* Mietrecht

* Immobilienrecht

* Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen in Südostasien und Singapur

                        * Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht

* Markenrecht, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

                        * Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und  Zwangsvollstreckungsrecht

* Grenzüberschreitender Rechtsverkehr, insbesondere im Hinblick auf Südostasien und Singapur

* Internationales Privat- und Prozessrecht

* Steuerrecht: Nutzung der steuerlichen Vorteile bei der Gründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in Südostasien und Singapur

* Immobilientransaktionen, insbesondere Erstellung von Due Diligence Reports sowie Erstellung, Prüfung und Verhandlung von notariellen Kaufverträgen und von Darlehens- und Sicherheitenverträgen in englischer und deutscher Sprache