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Thema: Heidenau K66 auf der Skorpion |
deine Erklärung ist aber auch nicht gerade verständlich
Reifenbindung: 120/60-17; 110/80-17; ....
Herstellerbindung: Heidenau, Metzler, Avon....
Reifenfabrikatsbindung: K60; PP; M3; ....
oder?
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Hey MZkay
wenn ich mich nicht verständlich genug ausgedrückt habe sorry.
aber Du scheinst es ja verstanden zu haben.
nochmals:
Herstellerbindung: Nur Reifen eines Herstellers vorn wie hinten.
siehe auch unten dem Bericht von MZart vom 3.6.12 "neue Reifenfreigabe mit Tüv...Skorpionfreigabe bitte klicken.
Hier hat der Tüvprüfer die Reifenfabrikationsbindung ausgetragen, aber eine Herstellerbindung eingetragen. Nur Reifen eines Herstellers von und hinten.
2. Reifenfabrikationsbindung: ist die genaue Bezeichnung eines Reifens: z.B.150/60-17 ZR Tl 66 Pirelli MT02 hinten. vor diesem Problem stehen alle MRD-Fahrer irgendwan, weil alle unsere eingetragenen Reifen gibt es nicht mehr. in dem Fall muss ich beim MRD-Hersteller bzw Reifenhersteller um Reifenfreigaben nach fragen. ist aber bei der Skorpion zur Zeit kein Problem.
3. Reifenbindung: alle Fahrzeuge in der EU haben eine Reifenbindung. in der EU-Zulassung steht genau beschrieben, welchen Reifenbauart ich fahren darf. z.B bei MRD hinten 150/60 -17 ZR 66 TL. dann darf ich nur dies Reifenbauart fahren egal von welchem Hersteller.(wenn kein Zusatz vermerkt ist, in Deutschland)
jetzt verständlich genug.
MZart kann jetzt alle vom Tüvprüfer eingetragen Reifenkombinationen fahren, aber nur von einem Hersteller forn und hinten.
sie braucht keine Reifenfreigabe mehr.
Gruß
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Hi 4takt,
man hat nur ein wenig Probleme mit der räumlichen Ordnung deiner Beiträge. Im nachhinein kann man leider nichts mehr ändern.
Nur nochmal zum Verständnis
Die Reifenfabrikatsbindung ist von der EU aufgehoben worden? Generell muss aber die Reifenbindung eingehalten werden?
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Ja soweit richtig. nur in Deutschland ist die Fabrikationsbindung noch bindet. Obwohl diese bei den meisten neue zugelassen nicht mehr drin steht. meisten nur noch eine Empfehlung wegen der Herstellerhaftung.
Reifenbindung (Reifenbauartbindung): wenn Reifenbauart, z.B.110/70-17 HR TL54 vorn und hinten 150/60-17 HR TL66 in der neuen EU-Zulassung steht. kann ich nicht einen 120/70 17 VR TL 67 vorn und hinten 160/60-17 VR TL 70 drauf machen. nur mal so als Beispiel.
das ist die "Reifenbauartbindung".
Gruß
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Aber vorne und hinten nur runde Reifen, das bleibt doch noch so, oder ? Duck und weg. ;-)
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Es ist so,
eine Mischnbereifung ist nicht zulässig. Also nur ein Typ vom selben Hersteller. Es sei denn, es liegt eine Freigabe vom Hersteller vor. Dann wäre eine Mischbereifung möglich.
Entscheidend sind die Dimensionen. Mein TÜVer ist ein erfahrener Gespannbauer. Der ist sehr sensibel was Reifen angeht. Bei einigen Mopeden will er Freigaben sehen. Gerade bei den sehr schnellen Mopeden.
Ein Problem sehe ich auch bei den Angaben von den Reifenherstellern. Heidenau, z.B., stellt sehr dürftig Informationen zu seinen Produkten. Wer mehr wissen will, muß Heidenau direkt anschreiben oder auf informative Reifenhändlerseiten gehen.
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Für die Tour/Traveller gibt es mittlerweile eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den K66 zum Download bei Heidenau.
Grüße
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