[...]Das Risiko beim Motorradfahren sei ungleich höher als das beim Autofahren.
Diese "Betriebsgefahr" lasse sich daher "grundsätzlich als Verschulden gegen
sich selbst begreifen".[...]
Der Artikel auf Motorrad online
Da kann man nur hoffen, dass der Betroffene in Berufung geht,
sonst wird das Urteil noch als Referenz für ähnlich gelagerte Fälle genommen.
Dass Richter teilweise absolut weltfremd sind und die Urteile
sehr oft jeden gesunden Menschenverstand vermissen lassen,
habe ich auch schon am eigenen Leibe erfahren müssen...
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