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Thema: Hochgeschwindigkeitstestfahrt


Erst mal die gute Nachricht: Mein Hühnermörder NoII hat vorgestern ganz offiziell die Tüv-Hürde genommen.
Wheelifreudenfoto wird nach Anmeldung nachgereicht ;-)))))

Nun die bedeutende Nachricht: Zur Erstellung des Gutachtens (betraf haupts. den Schwingenumbau in Verbindung mit der Heckrahmenänderung) wurde eine Hochgeschwindigkeitstestfahrt (das habe ich schriftlich :-) durchgeführt.
Wer bisher in dem Glauben war (ich will mich da nicht ganz ausnehmen), das Hochgeschwindigkeitsfahrten
mit Skorpionen gar nicht möglich sind, sei jetzt auf Grund der deutschen Bürokratie eines besseren belehrt.
Lt. Sachverständigem beginnt der "Hochgeschwindigkeitsbereich" bei über 130km/h. Zur Durchführung einer o.g. Testfahrt sind nur berechtigte Tüvprüfer befugt. Der "normale" (ich weiß, widersprüchlich...) Tüvler darf mit einem zu prüfenden Mopped gar nicht schneller als 130km/h fahren.
Ich fand das recht interessant und wollte es Euch nicht vorenthalten.

Zum Schluß noch die enttäuschende Nachricht: Leider hat sich ein mit einer orig. Replika 220km/h fahrender Einzylinderfan noch nicht bei mir gemeldet...;-(

Middn Öl nich sparsam sein!
Jörg




gratuliere!

was hat den die sache beim tüv gekostet?