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Thema: Reifeneintrag nötig? |
Hallo Leute,
habe heute zur Beantwortung einer Frage über die Eintragung bei Conti geschaut.
Unter dem Link: http://www.reifen-freigaben.de/bedingungen.htm
steht:
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Typen von Reifenfreigaben:
1 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers:
Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
2 Neu: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers:
Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
3 Teilegutachten: Wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße Anbauabnahme durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen erforderlich Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig.
Auf der Bescheinigung von Conti aus dem Jahre 2003 steht: Unbedenklichkeitsbescheinigung!
Nach meinem Verständniss braucht man damit nicht zum TÜV.
Seht ihr das auch so?
Mit emzetigen Grüßen: Günter
PS:gibts zum Treffen noch Platz im Hotel, oder noch besser, wer fährt mit Zelt und sagt wo Zeltplatz?
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Ich werde am Freitag, mal beim KUESS vorbeischaun. Mal sehen, was die zu so einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (so ein elendes deutsches Wort, aber wenn es wirkt.. :-) sagen.
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Also jetzt habe ich mal geguckt:
z.B http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=8221:
April 2000
Reifenfabrikatsbindung entfällt ab sofort
Mit sofortiger Wirkung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Reifenfabrikatsbindung aufgehoben.
[..]
Die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind nur noch als Empfehlung anzusehen.
[..]
Ausnahme bei Motorrädern:
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung macht der Gesetzgeber eine Ausnahme für zwei- und drei-rädrige Fahrzeuge. Hier muss der Fahrzeughalter/-führer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers mit sich führen.
Die Reifendimension muss aber weiterhin stimmen.
Aber es ist kein Eintrag notwendig!
Das habe ich so auf meheren Seiten gelesen. Koennte also hinkommen.
Und bei Suzuki steht z.B. auf der Kopie einer UBB sogar:
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist gültig ohne Originalstempel oder Original-Unterschrift. Das Original der Bescheinigung – in der jeweils neuesten Fassung – ist einzusehen unter http://www.suzuki.de. Andere als in dieser neuesten Fassung aufgeführte Reifenkombinationen sind nicht
zulässig. In Zweifelsfällen ist die SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND zu kontaktieren.
Also werde ich am Freitag gleich nochmal bei Conti anrufen, um so eine UBB zu erhalten. Wenn die sich einen Gefallen tun wollten, wuerden sie auch so wie Suzuki einen Passus auf die UBB schreiben, dann koennte man den Wisch einfach kopieren. Ansprechpartner bei Conti: Herr Thomas Poltrock, Tel.: 0511/938-2126, FAX -2401
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http://www.vautec-nms.de/pdf/inf0002.pdf
ist von einem Pruefinstitut und empfiehlt die Eintragung um sich rechtlich abzusichern, weil mit den geaenderten Vorschriften der Fahrzeughalter fuer die Sicherheit und den ordnungsgemaessen Zustand der Reifen verantwortlich sei. Das ist er aber ohnehin fuer das gesamte Fahrzeug.
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