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Thema: Brauche juristischen Rat |
Hallo,
ich wende mich noch einmal an euch weil ich der Meinungen war, dass sich hier eine Menge Jurastudenten tummeln(?).
Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, habe ich meine Skorpion Tour verkauft und mich nun für eine Speed Triple von Triumph entschieden. Nun gibts aber schon Probleme, folgender Sachverhalt:
Ich habe die Maschine bei mobile.de gefunden. Sie steht bei einem Händler (kein Triumph Vertragshändler) in Cottbus.
Da ich auf ein Fahrzeug angewiesen war, wollte ich die ganze Sache so schnell wie möglich über die Bühne bringen.
Das Fahrzeug war EZ 03/01 jedoch insgesamt nur 1 Jahr angemeldet und hatte 6800 km auf dem Tacho.
Das Fahrzeug war in meinen Augen also fast neu, ich ging nicht davon aus, dass man hier allzuviel falsch machen kann.
Also habe ich einen Probefahrttermin ausgemacht (schon mit fester Kaufabsicht, Geld schon dabei).
Der Termin war dann am 22.05., OK ich also hin zum Händler, dann kam schon die erste Ernüchterung. Das Motorrad hatte offensichtlich schon einen STURZ, was mir der Händler auch bestätigt.
Gut dachte ich, muss ja nicht so schlimm sein die (offensichtlichen) Spuren waren professionel beseitigt und ich hatte immerhin auch schon 2 Stürze, weshalb mein altes Motorrad nicht unbedingt schlechter war. So konnte ich wenigstens im Preis noch etwas runter.
Dann kam die Probefahrt, also ich fuhr los und nach etwa 20 km bemerkte ich, dass eine erhebliche Menge Öl aus der rechten Motorseite spritzt. Also zurück zu dem Händler.
Der sagt "undichter Simmering, weil Maschine über 1 Jahr nicht bewegt).
Trotz allem mache ich einen Kaufvertrag mit ihm fertig.
Das Problem: er sagt die Maschine gehört einem Kumpel, er sollte sie nur ins Internet setzen. Also macht er mir nur einen Kommisionkaufvertrag, d.h. er steht nicht als Verkäufer sondern nur als Vermittler im Vertrag (ich vermute um dem Jahr Gewährleistung aus dem Wege zu gehen)
Er schreibt rein "instandgesetzter Sturzschaden, TÜV neu, Simmering tauschen"
Unterschrieben ist der Vertrag nur von mir und dem Händler als Vermittler. Der eigentliche Verkäufer ist im Vertrag zwar mit Name und Anschrift genannt, seine Unterschrift allerdings fehlt.
Soweit so gut,
3 Wochen später hatte ich das Motorrad auf mich angemeldet, die Mängel waren behoben und ich holte es ab.
Nach genau 100 km tritt wieder Öl aus der Stelle an der rechten Motorseite. Ärgerlich, ich setzte mich mit dem Händler in Verbindung und vereinbare den Schaden in einer Triumph Werkstatt auf seine Rechnung beheben zu lassen.
Am nächsten (vergangenen) Montag also in der Triumph Werkstatt:
Der Chef schaute sich das Motorrad an, etwas kam ihm seltsam vor: Der rechte Seitendeckel auf dem Motor gehört nicht zu diesem Motor, sondern zu einem Vorgängermodell, auch der Auspuff ist von einem älteren Modell.
Nach näherer Betrachtung findet er eine Bruchstelle am Lenkanschlag der unteren Gabelbrücke, eine Delle im Kühler die offensichtlich von einer eingedrückten Telegabel stammt und eine Schweißnaht am Rahmen, die da nicht hingehört (Schweißarbeiten am Rahmen sind laut Hersteller nicht gestattet).
Er wieß mich auf die Gefährlichkeit dieser Sache hin und empfahl mir das Motorrad sofort zurückzubringen und mein Geld zu fordern.
Noch am selben Tag rief ich bei dem Händler an, nach einigenm Zögern sagte er ich sollte das Motorrad vorbeibringen und bekäme mein Geld zurück.
Heute (13.06.)dann, kurz bevor ich los wollte rief mich der Händler an und sagte er wäre bis kommenden Mittwoch außer Haus und fing an zu diskutieren:
Er wolle die Mängel nachbessern (was im Falle des Rahmens gar nicht möglich ist). Darauf ließ ich mich nicht ein. Dann sagte er wenn ich mein Geld wiederhaben wollte, müsste ich das mit dem eigentlichen Verkäufer klären und gab mir dabei gleich den Hinweis, dass dieser das Geld eh schon ausgegeben hätte.
Dann hat er sich verabschiedet bis nächsten Mittwoch, ich meinte ich werde mich noch einmal erkundigen.
Meine Frage nun:
Eine Nachbesserung für mich eigentl nicht in Frage. Ich möchte mein Geld zurück.
Aber wie komme ich daran?
Rechtkräftigkeit des Vertrages?
(-> kann ich über die fehlende Unterschrift des Verkäufers gehen? oder über den Unfall, wobei im Vertrag nur ein behobener Sturzschaden angegeben ist? Macht die Rechtssprechung einen Unterschied zwischen Sturz und Unfall?)
Reicht der Sachverhalt um ihm mit einer Klage wegen (versuchten) Betruges zu drohen?
Kann ich überhaupt den Händler/Vermittler in Anspruch nehmen?
(ich gehe davon aus, dass er vor dem Verkauf von dem Unfallschaden wusste, Nachweis allerdings schwierig)
Gebt mir mal ein paar Tipps wie ich an mein Geld komme, Danke.
Anwalt und Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
mfG Axel
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Hallo Axel,
ich habe von Jura keine Ahnung,
ich bin Elektriker.
Bei der Beschreibung deiner Sachlage
gibt es meiner ansicht nach nur 3 Möglichkeiten:
1: Stell dem Verkäufer die Kiste auf dem Hof,
nimm dein Geld wieder mit.
2: Kauf dem Verkäufer die Kiste zum Schrottwert ab,
( Schrottpreis ca: 0,036 Euro x Trockengewicht )
3: Wenn 1 + 2 nicht Funktioniert zöger keine Sekunde,
stell die Kiste unter, melde sie ab, und gehe zu einen
Anwalt/in.
Es wurde ja Veränderungen am Motorad vorgenommen,
mit der kiegst du nur noch ne Zulassung wenn du selber
betrügst.
Ein beratendes Gespräch mit einem Jurist ist meistens Kostenlos.
Schönes Wochenende
Ludger
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Hallo,
versuche ein Gespräch mit dem Verkäufer und dem ehemaligen
Besitzer an einem Tisch zubekommen. Hat er Dich betrogen, (weil er ja keine Gewährleistung/Garantie geben wollte) wird dies nicht zustande kommen. Jetzt kannst Du ihn entweder bei der Polizei wegen Betrug oder beim Gewerbeaufsichtamt anzeigen, was Du auf jeden Fall machen solltest wenn Du nach der Androhung der Anzeige Dein Geld nicht bekommst. Dann wird nur der Anwalt helfen.
Desweiteren kannst Du ja auch den direkten Kontakt zum Vorbesitzer suchen (Brief-> Telefonbuch) , ob er die Kiste an den Händler verkauft hat oder nur in Kommision hingestellt hat. Bei dem kannst Du Dich ja erst mal dumm stellen, evtl. weis der ja noch nichts von seinem Glück.
Ich wünsch Dir viel Erfolg. Gruß Olle
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Hallo Axel!
Als erster Tip nur soviel, wende dich UNVERZÜGLICH !! ("ohne schuldhaftes Zögern") an den Verkäufer. Verkäufer ist der Ex-Eigentümer, er ist dein Vertragspartner. Nur dann ist es möglich über die wirksamere Form der Anfechtung zu gehen. Nimm auf jeden Fall Zeugen mit oder lasse sie am Telefon mithören!! Sag dies dem Verkäufer aber dann bitte!!
Fechte den KV in Gänze an, nicht sagen, dass du zurücktrittst. Erkläre ihn für nicht geschlossen wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB). Betrug wäre nur im Rahmen einer Strafanzeige relevant, ist es aber auch;-))
Probleme sehe ich allerdings in deiner Beweispflichtigkeit. Ohne Sachverständigengutachten wirst du deiner Beweisbeibringungspflicht kaum genügen können, sprich, wer etwas im Prozess behauptet, muß es daher auch beweisen, bzw. nachweisen.
Setze dich auf jeden Fall mit einem Anwalt in Verbindung, es sei denn, du willst selber Klage einreichen.
Übrigens ist dieser Trick unter den Kfz-Händlern die neueste Masche, um die Gewährleistungspflichten zu umgehen. Bis vor kurzem wurden reparaturbedürftige oder stark gebrauchte Vehikel als "Schrott" verkauft, selbst zu üblichen Gebrauchtpreisen, da diese nicht gewährleistungspflichtig waren. Dem hat nun der BGH einen Riegel vorgeschoben, so dass sich dein Händler also dieser zweiten Masche bedient hat.
Dein Fall hat noch einige juristische Knackpunkte, allerdings kann ich diese jetzt nicht in Gänze behandeln, deshalb nur dieser erste kurze Rat. Geht er nicht auf den Vorschlag ein, mach ein bischen Wind mit Strafanzeige und juristischem Beraterstab...etc. *g*
Lenkt er noch immer nicht ein, hat er zwar das Recht nachzubessern, was hier aber unmöglich erscheint. Bestehe dann auf Rücktritt vom Vertrag. Will er nicht, Anwalt.
Der Knackpunkt liegt vor allem aber darin, wer was verschwiegen bzw. gewußt hat. Der Verkäufer hat's gewußt, das glaubt auch jedes Gericht der Welt. Der Händler aber könnte sich rausreden. Nachweisen kannst du es ihm nicht. Hat der Verkäufer den Mangel nicht erwähnt, der hier allemal erheblich ist, war dies arglistig und berechtigt dich zur Anfechtung. Vielleicht hoffte er, der Händler würde den Mangel nicht erkennen und erwähnen. Hat der Händler den Mangel vergessen...kann ja sein (wer's glaubt...)...muß sich der Verkäufer den Fehler des Besitzmittlers zurechnen lassen. Ergo, Anfechtung.
Zwei Dinge würden mich noch interessieren:
Kann dir der Verkäufer seinen originären Kaufvertrag zeigen?
(Bei Einbruchsdiebstählen werden gerne auch mal die Papiere geklaut und die Schlüssel zur Garage)
Bekommt der Händler eine Gewinnmarge?
Ab zum Anwalt, mit diesen Fragen konfrontieren.
Dann sehe ich gute Chancen, ist aber nur eine unqualifizierte Einschätzung, die ich in 10 Minuten hingetippt habe.
Viel Glück, wird schon, Mirko
PS. Die Tipfehler überließ bitte*ggg*, muß noch weg
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Dat kommt davon wenn Du der MZ untreu wirst. Mal Markentreue abgesehen: Wenn du ADAC-Mitglied bist, kannst du da auch mal nachhaken und um Infos bitten. Mirko und die anderen haben auch schon gute Tips gegeben.
Viel Glück bei Deiner Sache, denn diese Geschichte ist eine ganz miese Sache gegen uns Normalbürgern!
Ben
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Schön, dass du die Tipfehler überleßen hast *g*
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Ja,
danke für die Infos. Wie es aussieht werde ich um professionelle Hilfe (Anwalt) wohl nicht drum rum kommen.
Also danke nochmal,
mal sehen was sich so ergibt.
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